Interessiert an Themen wie Energie, Photovoltaik und Energiegemeinschaften?
Beim Grünen Stammtisch am 07. Juli 2023 um 18:30 Uhr im Gasthaus zur Schonenburg werden zwei Energieexperten erklären, wie Energiegemeinschaften funktionieren und welche Vorteile sie für das Kamptal bieten.
Einfach vorbeikommen, zuhören und mitdiskutieren!
Keine Anmeldung erforderlich – wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme!
Gasthaus zur Schonenburg
Hauptstraße 38
3562 Schönberg am Kamp
Energiegemeinschaften
Energeia – aus dem Altgriechischen, steht für lebendige Wirklichkeit und Wirksamkeit, sie wird später als Begriff für Bewegung von der Physik übernommen.
Einfach gesagt, eine Energiegemeinschaft (EG) ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Mitgliedern bzw. Gesellschaftern zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie. Die Teilnahme daran darf aber nicht gewerblicher oder beruflicher Hauptzweck sein.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) ist am 28.07.2021 in Kraft getreten. Ziel dieser Gesetze ist es, die Stromversorgung des Staates bis 2030 auf 100% Strom (bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen umzustellen und bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen. Hiermit werden wichtige Vorgaben aus dem “Clean Energy for all Europeans Package” (CEP) der Europäischen Union in Österreich umgesetzt.
Mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird es erstmals möglich, dass sich Personen zusammenschließen und über Grundstücksgrenzen hinweg Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen.
Per Gesetz werden in Österreich zwei Energiegemeinschaftsmodelle definiert:
Die Erneuerbare – Energie – Gemeinschaft (EEG)
Eine EEG darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nutzen die Anlagen des Netzbetreibers. Diese Versorgungsleistung befindet sich im Nahbereich und ist im Niederspannungsnetz verbunden.
Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahbereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein. Als Organisationsformen ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings stehen der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder im Vordergrund.
Die Bürger – Energie – Gemeinschaft (BEG)
Die BEG unterliegt ähnlichen Regelungen wie die EEG. Die BEG darf jedoch ausschließlich elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie beschränkt sich NICHT auf erneuerbare Quellen.
Bei den genannten Formen der EEGs und BEGs darf die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen, dies muss in den Statuten verankert sein. Die Privat- und/oder Rechtspersonen sind Mitglieder bzw Gesellschafter und müssen dementsprechend agieren.
Energiegemeinschaften machen Gemeinden unabhängiger, besonders im Hinblick auf die gefürchteten Blackouts. Regionale Wertschöpfung wird garantiert. Jeder Haushalt mit Smart Meter kann, muss aber nicht teilhaben.
Auch in unserer Gemeinde gibt es bereits Bestrebungen in oben genannte, kleinstrukturierte Energieversorgung einzusteigen. Im Sinne der lebendigen Wirklichkeit muss sich etwas ändern. Florian Brunner ist Energiebeauftragter in unserer Gemeinde und unterstützt mit großem Enagagment die Entwicklung von passenden Energiegemeinschaften.
Letztendlich ist aber die Initiative engagierter Menschen nötig, damit Wirksamkeit in Form von Energiegemeinschaften entstehen kann.
Wer sich genauer informieren möchte:
www.energiegemeinde.info
www.energiegemeinschaften.gv.at/grundlagen
www.e-control.at/energiegemeinschaften