Ein Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) ist der langfristige Leitplan für die räumliche Entwicklung einer Gemeinde. Es legt die Entwicklungsziele und Maßnahmen fest, wie sich der Ort in den nächsten Jahren entwickeln soll. Formal ist das ÖEK ein rechtlich verbindlicher Teil des örtlichen Raumordnungsprogramms, der vom Gemeinderat beschlossen und von der Landesregierung genehmigt wird. Alle zukünftigen Widmungen (z.B. Bauflächen) müssen mit dem ÖEK übereinstimmen – das Konzept bildet also den Rahmen, an dem sich Bebauungspläne und Flächenwidmungsplan orientieren.
Anders gesagt: Das ÖEK ist kein Bauprojekt, sondern ein längerfristiges, strategisches Instrument der Raumplanung, in der Regel auf mindestens 10 Jahre. Es beschreibt, wo und wie neues Bauland entstehen darf, welche Schutzgebiete zu erhalten sind, wie Infrastruktur und Verkehr entwickelt werden sollen und welche Vision die Gemeinde für die Zukunft hat. Durch dieses Konzept werden künftige Entscheidungen transparent und nachvollziehbar – Bürger*innen, Gemeinde und Investoren erhalten Planungssicherheit.
Warum braucht eine Gemeinde so ein Konzept?
Ein ÖEK ist unverzichtbar, um die Gemeinde vorausschauend und geordnet zu entwickeln. Zum einen fordert das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014, dass Gemeinden ihr Raumordnungsprogramm regelmäßig an neue Rahmenbedingungen anpassen.
Zum anderen hilft ein ÖEK, Interessen und Bedürfnisse der Gemeinde auszubalancieren. Es berücksichtigt überörtliche Vorgaben (z.B. Landes- und Regionalpläne) und örtliche Gegebenheiten (Lage, Natur, Infrastruktur) ebenso wie öffentliche und private Interessen. Durch dieses Regelwerk kann die Gemeinde festlegen, wohin sie sich entwickeln will – sei es beim Siedlungswachstum, beim Erhalt von Grünräumen oder bei neuen Verkehrslösungen.
Kurz gesagt: Das ÖEK gibt Antworten auf wichtige Fragen: Wo können neue Häuser gebaut werden? Wo bleiben Freiflächen und Naturräume erhalten? Wie sichern wir die Versorgung, Mobilität und Lebensqualität? Ohne Konzept würden Einzelentscheidungen isoliert getroffen – mit ÖEK gibt es einen ganzheitlichen Plan, der Wildwuchs vorbeugt und eine nachhaltige Ortsentwicklung ermöglicht. Für die Gemeinde Schönberg am Kamp wurde das ÖEK vor ca. 25 Jahren das letzte Mal erstellt.
Was steht im neuen ÖEK Schönberg 2025?
Das neue ÖEK 2025 für Schönberg am Kamp soll auf die aktuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Gemäß den Vorgaben gliedert es sich in fünf Fachbereiche:
- Siedlungskonzept: Wie sollen sich die Ortschaften und Wohngebiete entwickeln?
- Infrastruktur- und Verkehrskonzept: Wie werden Verkehr, Mobilität und Versorgungseinrichtungen verbessert?
- Betriebsstättenkonzept: Wo können sich Betriebe ansiedeln, wie sichern wir Arbeitsplätze vor Ort?
- Landschaftskonzept: Wie schützen wir unsere Natur- und Kulturlandschaft und nutzen sie nachhaltig?
- Energie- und Klimakonzept: Welche Maßnahmen helfen gegen Klimawandel, Hochwasser und fördern erneuerbare Energie?
Neuerungen: Gegenüber dem alten Konzept bringt das ÖEK 2025 Neuerungen. Erstmals enthält das Gemeindeentwicklungskonzept Ziele zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Zum Beispiel sollen erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden. Auch die Begrünung von Dächern und Plätzen zur Kühlung, das Entsiegeln unnötiger Asphaltflächen und vorsorglicher Hochwasserschutz sind erwähnt. Diese Aspekte waren vor 25 Jahren kaum Thema.
Zudem sind Siedlungsgrenzen klar zu definieren und Baulandreserven zu erheben. Die Analyse ergab, dass genug ungenutztes Bauland in den bestehenden Ortsteilen vorhanden ist, um den Bedarf zu decken. Daher legt das ÖEK fest, dass neue Bauflächen zuerst innerhalb der bestehenden Ortschaften entstehen sollen, statt auf der grünen Wiese. Neue Widmungen außerhalb der Hauptorte sollen vermieden werden, solange im Innenbereich Platz ist. Dies schützt vor Zersiedelung und schont wertvolle Grünflächen. In Hochwassergebieten werden keine neuen Baulandwidmungen erfolgen, um die Bevölkerung nicht neuen Risiken auszusetzen. Bestehende Widmungen in solchen Gefahrenzonen will man – einvernehmlich mit den Eigentümern – überdenken oder rückwidmen.
Das ÖEK 2025 enthält auch Verbesserungen: So sind Maßnahmen vorgesehen, um die Mobilität umweltfreundlicher zu gestalten – bessere Rad- und Fußwege, moderne „shared mobility“-Angebote für die sogenannte letzte Meile, und attraktivere Bus-/Bahn-Haltestellen. Konkret soll z.B. der Bahnhof (Kamptalbahn) als Rückgrat erhalten und durch Park&Ride sowie Bike&Ride-Angebote ergänzt werden. Für Einwohner bedeutet das langfristig bequemeres Pendeln und mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger.
Auch Kultur- und Freizeitangebote werden adressiert: Das vielfältige Angebot vor Ort – vom Freizeitzentrum bis zu Veranstaltungen – soll für alle Altersgruppen weiterentwickelt werden. Das ÖEK betont, dass besonders für ältere Menschen neue attraktive Möglichkeiten geschaffen werden sollen und dass lokale Kulturinitiativen aktiv gefördert werden.
